Türen in Rettungs- oder auch Fluchtwegen in Gebäuden sind für Not- und Paniksituationen bestimmt. Sie unterliegen speziellen Bestimmungen der Brandschutzbehörden! Zu den Rettungswegen gehören Korridore, Treppenaufgänge und alle anderen Wege, die zu einem sicheren Bereich ausserhalb des Gebäudes führen.
Notausgangsverschlüsse nach SN EN179 und prEN13637
Notausgangsverschlüsse nach SN EN179 und prEN13637 werden insbesondere bei Fluchtwegtüren angewandt, bei denen keine Paniksituation erwartet werden muss. Darunter sind Betriebe und Anlagen mit einer Personenbelegung bis 2 Personen/m2 zu verstehen. Eine optionale elektrische gesteuerte Absicherung der Notausgangsverschlüsse, gegen missbräuchliche Verwendung der Fluchttüren, hat der prEN13637 zu entsprechen. Anwendung insbesondere bei folgenden Nutzungen:
Paniktürverschlüsse nach SN EN1125 und prEN13637
Paniktürverschlüsse nach SN EN1125 und prEN13637 werden insbesondere bei Fluchtwegtüren angewendet, bei denen Paniksituationen entstehen können. Darunter sind Betriebe und Anlagen mit einer Personenbelegung >2 Personen/m2 zu verstehen. Eine optionale elektrisch gesteuerte Absicherung der Paniktürverschlüsse, gegen missbräuchliche Verwendung der Fluchttüren, hat der prEN13637zu entsprechen. Anwendung insbesondere bei folgenden Nutzungen:
Die Brandschutzbehörde entscheidet objektbezogen und aufgrund der erwähnten Kriterien über die Anwendung von Verschlüssen für Türen in Fluchtwegen.
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